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Das Medienhaus Laumanns

Gestern, heute, morgen: Wir nehmen Sie zum Jubiläum mit auf eine spannende Reise durch die Verlagsgeschichte, die Abteilungen unseres Hauses und das Leben im Verbreitungsgebiet unserer Zeitung.

Der Patriot als Meinungsforum

Welche Regeln für die Veröffentlichung von Leserbriefen gelten

Der Patriot ist seit jeher auch ein Meinungsforum. Wir bieten den Bürgern im Verbreitungsgebiet unserer Zeitung in der gedruckten Ausgabe und auf unserer Internetseite Tag für Tag eine Plattform, auf der sie sich mit Leserbriefen zu aktuellen gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportbezogenen Themen und Entwicklungen in Lippstadt, Geseke, Erwitte, Anröchte und Rüthen, aber auch darüber hinaus äußern können.


Hier finden Sie die Regeln für die Veröffentlichung Ihrer Lesermeinung:

Leserbrief-Verfasser/innen…

1. … akzeptieren, dass ihre Texte von der Meinungsfreiheit gedeckt sein müssen. So werden Leserbriefe mit volksverhetzenden, rassistischen und anderen strafrechtlich relevanten Inhalten wie Beleidigungen, übler Nachrede oder gar Verleumdung abgelehnt.

2. … akzeptieren, dass nicht nachvollziehbare oder nur schwer recherchierbare beziehungsweise nachprüfbare Behauptungen ebenfalls aus dem Text gestrichen werden können, wenn die Redaktion zu diesem Ergebnis kommt.

3. … sind in der Regel keine Mandats- und Funktionsträger von Parteien. Diese haben im redaktionellen Teil ausreichend Gelegenheit, wahrgenommen zu werden. Der Leserbrief-Teil soll Bürgern vorbehalten sein, die sich öffentlich in der Regel nicht anderweitig äußern können. Eine Ausnahme bilden ehrenamtliche Kommunalpolitiker, wenn sie sich zu einem übergeordneten Thema äußern, das erkennbar nicht mit einem parteipolitischen Interesse in Zusammenhang zu bringen ist. Die Entscheidung darüber ist immer Ermessenssache der Redaktion.

4. … akzeptieren, dass ihre Texte eine gewisse Länge nicht überschreiten dürfen. Ein Leserbrief sollte nicht mehr als 3500 Zeichen (inklusive Leerzeichen) betragen. Wir behalten uns vor, Leserbriefe ohne Rücksprache mit dem Verfasser zu kürzen.

5. … erklären sich damit einverstanden, dass ihre Texte mit vollständigem Namen und Wohnort veröffentlicht werden. Anonyme Zuschriften werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Auch der Verfasservermerk „Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt“ wird prinzipiell nicht verwandt. Für Rücksprachen und für die Identifizierung des Verfassers sind die Angabe der vollständigen Postadresse und einer Telefonnummer hilfreich. Beides wird selbstverständlich nicht veröffentlicht.

6. … sollten berücksichtigen, dass sich ihre eingereichten Texte auf in unserer Zeitung bereits erschienene Berichte, Kommentare oder Leserbriefe beziehen. Zwischen der Veröffentlichung des Bezugstextes und dem Einreichen des Leserbriefes sollten im Sinne der Aktualität nicht mehr als zwei Wochen vergehen.

7. … akzeptieren, dass nicht öfter als zweimal im Monat ein Leserbrief von ihnen veröffentlicht wird. Diese Beschränkung gilt vor dem Hintergrund, dass wir ein möglichst breites Meinungsspektrum abbilden möchten und viele Bürger die Möglichkeit haben sollen, sich per Leserbrief zu äußern.

Überschriften werden von der Redaktion erstellt. Erkennbare Rundbriefe ohne konkreten Bezug zum Patriot oder dessen Verbreitungsgebiet werden nicht veröffentlicht. Gleiches gilt für Texte, die persönliche Auseinandersetzungen mit Nachbarn, Institutionen oder Behörden zum Inhalt haben. Bei entsprechender öffentlicher Relevanz wird das Thema Gegenstand redaktioneller Berichterstattung. Das festzustellen behält sich die Redaktion vor. Die presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Leserbriefen – und damit deren Inhalt – liegt bei der Chefredaktion, die dafür im Streitfall auch persönlich haftet.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an redaktion@derpatriot.de oder Telefon 02941/201-257.